Drohne im Burghof abgestürzt -
Nur durch Glück keine Verletzten
von Roland Beck
Seit Mitte Januar gilt auf dem gesamten Areal der Burg Hohenzollern ein generelles Verbot für den Betrieb von unbemannten Flugsystemen (siehe Rubrik Besucher und Artikel Drohnen-Verbot). Dennoch stürzte jetzt mitten im Burghof eine Drohne ab. Nur durch großes Glück wurde niemand verletzt.
Am vergangenen Freitag, 29. Januar 2016, flog gegen 16 Uhr ein Quadrocopter von Südosten kommend über den Burggarten in den Burghof ein und stürzte aus einer Höhe von über 20 Metern direkt vor der Schatzkammer ab. Genau an dieser Stelle werden in regelmäßigen Abständen die Besuchergruppen aus dem Fahnenturm in die Schatzkammer geführt. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich dort keine Personen – Erwachsene und Kinder – aufhalten, ist dementsprechend gering. Von daher ist es ein unglaublicher Glücksfall, dass die Drohne niemanden getroffen hat. Das abgestürzte Fluggerät wiegt über ein Kilogramm. Aus einer Höhe von 20 Metern auf den Kopf getroffen hätte das schwere bis tödliche Verletzungen zur Folge haben können.
Die alarmierten Burgmitarbeiter konnten den Piloten – so wird selbst der Laie an der Fernsteuerung genannt – ausfindig machen. Wie sich herausstellte, steuerte er seine Drohne von der Wiese nahe der B27-Ausfahrt Hechingen Süd aus, gut 1,5 Kilometer Luftlinie von der Burg entfernt. Im Tal blies der Wind zu dieser Zeit mit gut 20 Stundenkilometer. Auf dem Zollerberg ließen Böen die weithin sichtbare Burgherrenstandarte auf dem Fahnenturm steil im Wind stehen. Dessen ungeachtet ließ der 35-jährige Ingenieur und Familienvater sein Fluggerät in die Burg einfliegen. Kontrolliert nur über das Display seines Smartphones, das ihm anzeigte, was die Drohnenkamera filmte. Und auch das ist laut Gesetz verboten. Eine Drohne muss immer mit dem eigenen Auge deutlich zu sehen sein und darf nicht ausschließlich über ein Display gesteuert werden. All dieser Vorschriften und Sicherheitsrisiken war sich der Pilot offenbar nicht bewusst. Er habe die 1500 Euro teure Drohne vor zwei Wochen gekauft und wollte sie nun ausprobieren. Außerdem habe er sich auf die technischen Angaben des Fluggerätes verlassen, die offenbar versprachen, dass die Drohne auch bei Wind geflogen werden könne und im Falle eines Funkabbruches direkt zum Startpunkt zurückkehre. Die Burgverwaltung kann über solche Erklärungsversuche nur den Kopf schütteln: „Fakt ist eben: Die Drohne ist mitten im Burghof abgestürzt. Der Pilot hat im höchsten Maße verantwortungslos gehandelt sowie die Sicherheit und Gesundheit der Burgbesucher riskant aufs Spiel gesetzt.“ Außerdem müsse jetzt noch geprüft werden, ob bei dem Absturz das im Burghof geparkte Auto und die Burgfenster Schaden genommen haben. Eine Delle im Auto wäre nicht so schlimm. Aber die historischen Burgfenster sind 150 bis 700 Jahre alt. Da würde eine fachgerechte Reparatur aber mal richtig teuer werden.
Seit rund zwei Jahren registriert die Burgverwaltung eine deutliche Zunahme von Drohnenflügen über der Burg. Die Piloten waren nicht nur Erwachsene, auch Jugendliche bedienten die Fernsteuerung. Und alle waren stets der Überzeugung, dass ihre Aktivität rechtens sei. Man dürfe eine Drohne, deren Gewicht unter fünf Kilogramm liege, überall aufsteigen lassen. Das stimmt so allerdings nicht ganz. Die Burgverwaltung steht im Kontakt mit der Behörde für Luftsicherheit und weiß von daher aus erster Hand, dass Drohnenflüge zum Beispiel über Menschenansammlungen nicht erlaubt sind. Und die Burg Hohenzollern zählt jährlich über 300.000 Besucher. Außerdem befindet sich die Burg in Privatbesitz des Hauses Hohenzollern und kann von daher von sich aus Drohnenflüge auf dem gesamten Burg-Areal verbieten. Und genau das ist seit Mitte Januar 2016 offiziell und auf der Internetseite der Burg zu lesen. Zum privaten Burg-Areal zählen übrigens auch der Großteil des bewaldeten Burgberges und die Parkplätze unterhalb der Burg.
In erster Linie sorgt sich die Burgverwaltung um die Sicherheit der Burgbesucher und Burgmitarbeiter sowie um den Schutz des Kulturgutes. Der Vorfall vom vergangenen Freitag bestätigt die Sorge. Genauso wie der Drohnenabsturz beim Weltcup-Slalom in Madonna di Campiglio am 22. Dezember 2015, als ein abstürzender Kamera-Copter nur knapp den Skirennläufer Marcel Hirscher verfehlte – wohl gemerkt: dort war es ein Profigerät gesteuert von einem Profi. Gleichwohl geht es aber auch um die Privatsphäre und das Wohlbefinden. Wer auf seiner Terrasse ein Sonnenbad nimmt, bekommt ein ungutes Gefühl, wenn hinter Nachbars Hecke eine Drohne zu surren beginnt. Auf der Burg ist das nicht anders. Viele Burggäste fühlen sich durch ein fliegendes Auge durchaus belästigt.
Um dem Drohnen-Verbot nun noch mehr Nachdruck zu verleihen, hat die Burgverwaltung bereits entsprechende Schilder auf dem Burgareal angebracht. Auf Deutsch und auf Englisch ist diesen zu entnehmen, dass eine Zuwiderhandlung strafrechtlich verfolgt wird. Mit entsprechenden Konsequenzen wird der Pilot vom Freitag nun wohl auch rechnen müssen. Der Schreck stand dem jungen Mann deutlich ins Gesicht geschrieben. Er bereue sein unüberlegtes Handeln und werde seine Drohne nie wieder über die Burg fliegen lassen. Wohl wahr. Denn seine Drohne ist nach dem Absturz nur noch Schrott.