Blauer Ford beschädigt
Treppe und Geländer

von Roland Beck

tl_files/bhz_design/img/Aktuelles/aktuell_fussweg_schaden_02.jpgEine Spur der Verwüstung hinterließ ein motorisierter Rowdy in der Nacht von Sonntag auf Montag, 6./7. Mai 2018 auf dem Fußweg zwischen Adlertor und Parkplatz der Burg Hohenzollern. Der 600 Meter lange Weg ist nur knapp zwei Meter breit und beinhaltet an den steilen Passagen mehrere Treppenabschnitte. Allein diese Beschaffenheit zeichnet ihn als reinen Fußweg aus, zudem weisen entsprechende Schilder darauf hin. Das jedoch kümmerte den Autofahrer wenig, der mit einem blauen Ford offenbar vorsätzlich den Fußweg hinab fuhr. Bereits nach wenigen Metern demolierte er dabei sowohl das Geländer als auch sein Auto: Neben dem zerbrochenen Handlauf fand die Polizei den rechten Außenspiegel des Fahrzeugs, der schnell als blauer Ford der Baureihe Fiesta oder B-Max Baujahr 2013 identifiziert werden konnte. Im weiteren Verlauf beschädigte der Fahrer zahlreiche Treppenstufen, auf denen der Unterboden des Autos eins um andermal aufschlug und sicherlich auch selbst erheblich beschädigt wurde. An einer Stelle überfuhr der Rowdy das Geländer komplett und riss damit auch die Betonfundamente aus dem Boden. Dabei dürfte der Wagen im vorderen Bereich auch erheblich beschädigt worden sein. Die Farbspuren am beschädigten Geländer decken sich mit der Farbe des Seitenspiegels. Da sich der Fahrer selbst nicht meldete, hat die Burgverwaltung Anzeige gegen Unbekannt erstattet aufgrund Sachbeschädigung von Privateigentum in Kombination mit Fahrerflucht. Die Instandsetzung des Geländers und der Treppenstufen wird voraussichtlich mehrere Tausend Euro kosten. Der Schaden am Fahrzeug dürfte nicht weniger gering ausfallen.

Die Polizei setzt nun auf entsprechende Hinweise seitens Kfz-Werkstätten, die seit dem 7. Mai einen blauen Ford Fiesta oder B-Max mit Schäden an Front, Unterboden und Seitenspiegel in Reparatur hatten oder haben. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Bisingen unter Telefon 07476-94330 entgegen.

Update 22.05.2018: Der Fahrzeughalter/Fahrer wurde ermittelt und darf jetzt mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.