Drohnen-Verbot
auf dem gesamten Burg-Areal

von Roland Beck

Die bundesweite Diskussion zum Thema "Drohnen" - in Fachkreisen auch "Unbemannte Luftfahrtsysteme" genannt - musste auch auf der Burg Hohenzollern aufgegriffen werden. Grund: Innerhalb des letzten Jahres verzeichnete die Burgverwaltung eine deutlich Zunahme von Burgbesuchern, die auf dem Burggelände ungefragt ihre Drohnen aufsteigen ließen. Im Durchschnitt mussten Burgmitarbeiter ein bis zwei Mal pro Woche einschreiten und die "Piloten" meist in aufwändigen Diskussionen dazu auffordern, die surrenden Flugobjekte wieder zu landen. Oft waren es Jugendliche, die die Fersteuerung bedienten, nicht selten bei windigen Wetterverhältnissen. Daraus erkannte die Burgverwaltung ein entsprechendes Gefahrenpotential für andere Burgbesucher und nicht zuletzt auch für die Burg selbst. Eine handeslübliche Drohne wiegt bis zu fünf Kilogramm und steigt bis zu 100 Meter hoch. Bekommt man so einen Brocken aus 30 Metern Höhe ungebremst auf den Kopf, hilft ein Aspirin in der Regel nicht mehr. Kracht die Drohne in ein 700 Jahre altes Burgfenster, reagiert die Versicherung womöglich nicht unbedingt so, wie es sich der "Pilot" erhofft - sofern er seine Drohne überhaupt entsprechend versichert hat. Und dass eine Drohne sehr wohl außer Kontrolle geraten kann, zeigte jüngst wieder ein Vorfall, als beim Weltcup-Slalom in Madonna di Campiglio am 22.12.2015 ein abstürzender Kamera-Kopter nur knapp den Skirennläufer Marcel Hirscher verfehlte - wohl gemerkt: ein Profigerät gesteuert von einem Profi. Und dann ist da noch das Thema Privatsphäre und Wohlbefinden. Nicht nur die Bikini-Schönheit überkommt beim Sonnenbad auf der Terrasse ein ungutes Gefühl, wenn es hinter Nachbars Hecke zu surren beginnt. Auch viele Burggäste fühlen sich durch ein fliegendes Auge durchaus belästigt.
Aus diesen Gründen hat die Burgverwaltung nun ein generelles Drohnen-Verbot auf dem gesamten Burg-Areal ausgesprochen. Und das kann sie rechtlich auch tun, denn schließlich befindet sich die Burg und der größte Teil des Burgberges in Privatbesitz des Hauses Hohenzollern. Dazu zählen übrigens auch die Parkpätze unterhalb der Burg und der größte Teil des Burgwaldes. Somit ist auch das Anfliegen, Umfliegen oder Überfliegen der Burg aus größerer Distanz - etwa von einer öffentlichen Fläche unterhalb des Burgberges - nicht erlaubt. Eine Zuwiderhandlung müsste die Burgverwaltung bei Polizei und Luftfahrtbehörde zur Anzeige bringen.

Ein entsprechender Hinweis zum Drohnen-Verbot auf der Burg Hohenzollern ist auch in der Rubrik Besucher veröffentlicht.